
Rechtsgrundlagen -Arbeitsschutz für Erste-Hilfe- Kurse und Ausstattungen in Österreich
- wie die rechtliche Rahmenbedingung für die Hilfeleistung aussieht,
- welche Anforderung es an Art und Umfang von Erste-Hilfe-Ausrüstungen gibt
- und welche Gesetze die Ausbildung von betrieblichen ErsthelferInnen sowie die Fortbildung von Ordinations-MitarbeiterInnen regeln.
Hilfeleistungs- und Verständigungspflicht

Wie wir die rechtlichen Anforderungen an Erste-Hilfe-Ausstattungen je nach deiner Rolle oder Branche berücksichtigen...
Welche Erste-Hilfe-Ausbildungsprogramme können wir dir bieten? Und welche rechtlichen Anforderungen zu der Aus- oder Fortbildungen sind relevant für dich?
Selbstverständlich weisen wir sie auch in die Anwendung des Defibrillators ein. Für Pflegeheime, Praxen und ihre Patienten ist es enorm bereichernd das Wundmanagement zu professionalisieren - eine TÜV-zertifizierte Wundmanagerin / DGKP - WDM - ZWM, mit einschlägiger Berufserfahrung zum Tätigkeitsfeld, schult sehr praxisnahe und geht dabei auch ausführlich auf konkrete Fälle ein. TeilnehmerInnen können auch Wund-Situationen vorzeigen und sich hier hochwertiges Feedback und Meinung zur bestmöglichen Wundversorgung einholen. Die Schulungs-TeilnehmerInnen erhalten bei erfolgreicher Absolvierung der folgenden Unterrichtseinheiten eine Kursbescheinigung. Diese Angebote dienen als Nachweis für deine gesetzlich verpflichtenden Fortbildungen (https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40218004, https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/gesundheitsundsozialberufe/Fortbildungspflicht_in_Gesundheitsberufen.html) für deine Ordinations-MitarbeiterInnen.
Kinderbetreuungseinrichtungen, Elternvereine, Stillgruppen, Gemeinden und Vereine etc. haben die Möglichkeit, in einem Kindernotfallkurs die richtigen Maßnahmen zur Hilfeleistung bei Notfällen und Erkrankungen von Säuglingen und Kleinkindern zu erlernen. Dadurch können sie in solchen Situationen eigenverantwortlich und sicher Erste Hilfe leisten. Darüber hinaus werden Unfallverhütung und die verschiedenen Unfallursachen im Säuglings- und Kleinkindalter in diesem Kurs behandelt.

Erste-Hilfe am Arbeitsplatz - Wie viel und wie oft sollte Ihr Unternehmen MitarbeiterInnen für betriebsinterne Notfälle schulen?
Warum ist Erste-Hilfe-Leistung und Fortbildung am Arbeitsplatz so wichtig?
Weil der Arbeitsplatz häufig ein unerwarteter Ort für medizinische Notfälle ist. Sei es ein plötzlicher Herzstillstand, ein Unfall oder eine schwere Verletzung – gut geschulte MitarbeiterInnen können in solchen Situationen entscheidend handeln.
Zwar passieren die meisten Unfälle im eigenen Zuhause, doch am Arbeitsplatz sind diese oft schwerwiegender. Eine gut organisierte Rettungskette im Unternehmen hilft nicht nur, Leben zu retten, sondern sorgt auch dafür, unerwartete Ausfälle zu reduzieren. Außerdem ist das erworbene Wissen nicht nur im beruflichen Umfeld nützlich – es bereichert auch das private Leben Ihres Kollegiums und trägt so zu einer besseren Gesellschaft bei.
Übrigens: Die meisten Arbeitsunfälle passierten 2023 in Österreich beispielsweise im Bereich „Herstellung von Waren“ (18.098 Arbeitsunfälle), in der Baubranche (15.675 Arbeitsunfälle) und im Handel (13.318 Arbeitsunfälle). Quelle: Statistik Austria vom 19.06.2024, aufgerufen am 21.08.2024
Warum sind regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen erforderlich?
Die meisten Menschen absolvieren ihren ersten Erste-Hilfe-Kurs während der Führerscheinausbildung. Doch wie sicher würdest du dich fühlen, wenn du nach vielen Jahren ohne Wiederholung oder praktische Erfahrung plötzlich in einer Notfallsituation handeln müsstest?
Unser Wissen und die Techniken in der Ersten Hilfe entwickeln sich ständig weiter. So wurde beispielsweise die Methode der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) in den letzten Jahren an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Regelmäßige Auffrischungskurse sind daher entscheidend, um deine Kenntnisse zu aktualisieren, neue Methoden zu erlernen und praktische Übungen durchzuführen. So bist du im Ernstfall optimal vorbereitet und kannst selbstsicher und effektiv handeln.
Wie stellt man sicher, dass MitarbeiterInnen in Notfallsituationen ruhig und effektiv handeln können?
Hier kommen unsere Erste-Hilfe-Kurse und Defi-Schulungen ins Spiel. Betriebsangehörige, die in Erster Hilfe praxisnah geschult sind, fühlen sich nicht nur handlungsfähiger, sie tragen auch aktiv zur Sicherheit im Unternehmen und in der Gesellschaft bei.
Wenn zum Beispiel ein Kollege stürzt und bewusstlos liegen bleibt, wer ist dann in deinem Unternehmen in der Lage, richtig zu handeln? In der Regel wird in diesem Moment jene Person aktiv werden, die weiß, wie man die stabile Seitenlage ausführt und wie die Rettungskette aussieht. Die schnelle Handlungsfähigkeit und das Absetzen eines Notrufs kann entscheidend sein – und jeder ist dankbar, wenn professionelle Hilfe rasch eintrifft.
Bin ich als Unternehmer dazu verpflichtet, meine MitarbeiterInnen in Erster Hilfe zu schulen?
Auch hier gibt es eine eindeutige Antwort: JA! Es gelten die Vorschriften gemäß § 40 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung (BGBl. II Nr. 368/1998 idgF). Link zur Norm
Wie viele Arbeitskräfte müssen im Betrieb als ErsthelferInnen ausgebildet sein?
Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Anforderungen gibt. Die erforderliche Anzahl der im Betrieb tätigen Ersthelferinnen und Ersthelfer richtet sich in erster Linie nach der Größe der Belegschaft an den Arbeitsstätten oder auf den Baustellen.
Arbeitsstätten:
Anzahl der regelmäßig gleichzeitig Beschäftigten | Anzahl der geforderten ErsthelferInnen |
---|---|
Bis zu 19 | 1 Person |
20 bis 29 | 2 Personen |
Je weitere 10 | Zusätzlich je 1 Person |
Büros oder vergleichbare Arbeitsstätten (geringe Unfallgefahren):
Anzahl der regelmäßig gleichzeitig Beschäftigten | Anzahl der geforderten ErsthelferInnen |
---|---|
Bis zu 29 | 1 Person |
20 bis 49 | 2 Personen |
Je weitere 20 | Zusätzlich je 1 Person |
Baustellen:
Anzahl der regelmäßig gleichzeitig Beschäftigten | Anzahl der geforderten ErsthelferInnen |
---|---|
Bis zu 19 | 1 Person |
20 bis 29 | 2 Personen |
Je weitere 10 | Zusätzlich je 1 Person |
Auch hier gelten die Vorschriften gemäß § 40 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung (BGBl. II Nr. 368/1998 idgF). Link zur Norm
Vorgeschriebene Intervalle:
- Alle 4 Jahre einen 8-stündigen Auffrischungskurs
- Alle 2 Jahre einen 4-stündigen Kurs

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