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Rechtsgrundlagen Erste-Hilfe

Rechtsgrundlagen -Arbeitsschutz für Erste-Hilfe- Kurse und Ausstattungen in Österreich

Geschätze Lesezeit: 15 Minuten
Roither GmbH
16.01.2025
Rechtliche Pflichten und Pflichten erfüllen, das klingt mitunter unvorteilhaft und es scheint, dass die Erfüllung dieser Pflichten Nachteile mit sich bringt. Kaum zu glauben, dass im Fall der Ersten-Hilfe die Pflichterfüllung plötzlich gewaltige Dimensionen bekommt und weitreichende Konsequenzen hat. Denn es gibt Momente, da reicht ein Pflaster nicht mehr aus! Und in diesen Momenten ist jeder einzelne dankbar, wenn er seine benötigte Hilfe erhält. Du auch?
In diesem Blog-Beitrag informieren wir von der Roither GmbH, deinem Partner für den Einkauf von Medizinprodukten für Erste-Hilfe und Notfallmedizin sowie Erste-Hilfe-Kurse und Produktschulungen,
  • wie die rechtliche Rahmenbedingung für die Hilfeleistung aussieht,
  • welche Anforderung es an Art und Umfang von Erste-Hilfe-Ausrüstungen gibt
  • und welche Gesetze die Ausbildung von betrieblichen ErsthelferInnen sowie die Fortbildung von Ordinations-MitarbeiterInnen regeln.

Hilfeleistungs- und Verständigungspflicht

Wir erfüllen sie gerne und unverzüglich, die allgemeine Hilfeleistungs- und Verständigungspflicht, sobald es um uns geliebte Menschen geht. Doch selbst wenn es uns scheinbar nichts angeht, weil wir den Menschen nicht kennen, ja selbst dann erfüllen wir unsere Pflicht so gut wir können. Warum? Ganz einfach! Weil wir wissen, wie einzigartig und wertvoll jedes Leben ist – weit über jede gesetzliche Verpflichtung hinaus. Es ist ein beruhigendes Gefühl, Teil einer Gesellschaft zu sein, in der wir Erste-Hilfe als eine moralische Pflicht und eine zutiefst humane Verantwortung verstehen
Diese Verantwortung ist jedoch nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch eine gesetzliche. Die allgemeine Hilfeleistungs- und Verständigungspflicht ist im Oö. Rettungsgesetz 1988 klar definiert (Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes, abgerufen am 11.12.2024).


Erste Hilfe am Arbeitsplatz - Typ 1 Koffer

Wie wir die rechtlichen Anforderungen an Erste-Hilfe-Ausstattungen je nach deiner Rolle oder Branche berücksichtigen...

... für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen: In Arbeitsstätten und auf Baustellen müssen bestimmte Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes beachtet werden. Es geht um die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie die Festlegung von Maßnahmen zur Arbeitsplatzevaluierung.
Weitere Informationen findest du unter: Arbeitsstätten und Baustellen - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung) https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910&FassungVom=2024-09-19&Artikel=&Paragraf=4&Anlage=&Uebergangsrecht=
Geeignete Artikel haben folgende Kennzeichnung: Ö-Norm Z 1020

... für Veranstalter: Diese sind verpflichtet, für die Sicherheit der Teilnehmenden Sorge zu tragen, was auch Erste-Hilfe-Maßnahmen betrifft. Laut der Veranstaltungssicherheitsverordnung muss für die Dauer der Veranstaltung eine ausreichende Erste-Hilfe-Ausstattung vorhanden sein. Weitere Informationen findest du unter Veranstaltungssicherheitsverordnung: § 9 Erste-Hilfe für die Dauer der Veranstaltunghttps://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000501&FassungVom=2012-02-22&Artikel=&Paragraf=9&Anlage=&Uebergangsrecht=
Geeignete Artikel haben folgende Kennzeichnung: Ö-Norm Z 1020 Typ II

... für Fahrzeughalterinnen - Kraftfahrzeuglenker: Laut dem Kraftfahrgesetz 1967 sind Fahrzeuglenker verpflichtet, eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausstattung mitzuführen. Spezielle Regelungen gelten auch für Omnibusse, die nach der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung und der Ö-Norm V 5101 ausgestattet sein müssen.
Kraftfahrgesetz 1967 - § 102. Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/267/P102/NOR40194252, Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung: § 47. Ausstattung der Omnibusse https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011385&FassungVom=2024-11-01&Artikel=&Paragraf=47&Anlage=&Uebergangsrecht=
Geeignete Artikel haben folgende Kennzeichnungen: Ö-Norm V 5101 und Ö-Norm V 5100


Welche Erste-Hilfe-Ausbildungsprogramme können wir dir bieten? Und welche rechtlichen Anforderungen zu der Aus- oder Fortbildungen sind relevant für dich?

Vorab, Schulungen, Kurse und Bedarfserhebungen bieten wir für geschlossene Gruppen an (auch für nur ein bis zwei Personen möglich). Unsere Erste-Hilfe-Kurse werden gemäß der aktuellen ERC-Leitlinien https://cprguidelines.eu/assets/guidelines-translations/Kurzfassung_LL_2021.pdf aufgebaut. Wir schulen dich (und dein Team) entsprechend deines Bedarfs auf alle Hilfsmittel wie Defibrillatoren, Erste-Hilfe Material ein, natürlich auch auf die Geräte und das Material, die bei uns erhältlich sind. Die Kurserweiterungen mit dem Reality-Check sind besonders hervorzuheben, sie schlagen die optimale Brücke zur praktischen Umsetzung und ermöglichen es, Lerninhalte lebhaft an dich zu vermitteln.

Mit folgenden Erste-Hilfe-Kursen erfüllst du die Anforderungen für die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer gemäß § 26 ASchG i.V.m. § 40 AStV. und i.V.m. § 31 Bauarbeiterschutzverordnung. Dieser Kurs gilt auch als Nachweis für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen lt. § 6 Führerschein Durchführungsverordnung – FSG-DV.

Erste-Hilfe-Auffrischungskurse, bei diesen werden die bereits erlernten Erste-Hilfe-Maßnahmen vom 16-stündigen Erste-Hilfe Grundkurs wiederholt und gefestigt. Sie erfüllen die Anforderungen für die Auffrischung des betrieblichen Ersthelfers lt. § 40 AStV. Dieser Kurs gilt auch als Nachweis für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen lt. § 6 Führerschein Durchführungsverordnung – FSG-DV. Eine Auffrischung für Betriebliche ErsthelferInnen ist alle 4 Jahre notwendig.

Erste-Hilfe-Auffrischungskurse, bei diesen werden die bereits erlernten Erste-Hilfe Maßnahmen vom 16-stündigen Erste-Hilfe Grundkurs wiederholt und gefestigt. Sie erfüllen die Anforderungen für die Auffrischung des betrieblichen Ersthelfers lt. § 40 AStV. Eine Auffrischung für Betriebliche ErsthelferInnen ist alle 2 Jahre notwendig.
Fortbildung exklusiv für Ordinationen! Mit unserem Basic Life Support Kurs macht dein Ordinationsteam sicher für Notfälle. Die entsprechenden Maßnahmen zur Hilfeleistung bei lebensbedrohenden Situationen von PatientInnen - Bewusstlosigkeit und Atem-Kreislaufstillstand - bringen wir so näher, dass alle Ordinations-MitarbeiterInnen selbständig und eigenverantwortlich Erste-Hilfe leisten können.

 Selbstverständlich weisen wir sie auch in die Anwendung des Defibrillators ein. Für Pflegeheime, Praxen und ihre Patienten ist es enorm bereichernd das Wundmanagement zu professionalisieren - eine TÜV-zertifizierte Wundmanagerin / DGKP - WDM - ZWM, mit einschlägiger Berufserfahrung zum Tätigkeitsfeld, schult sehr praxisnahe und geht dabei auch ausführlich auf konkrete Fälle ein. TeilnehmerInnen können auch Wund-Situationen vorzeigen und sich hier hochwertiges Feedback und Meinung zur bestmöglichen Wundversorgung einholen. Die Schulungs-TeilnehmerInnen erhalten bei erfolgreicher Absolvierung der folgenden Unterrichtseinheiten eine Kursbescheinigung. Diese Angebote dienen als Nachweis für deine gesetzlich verpflichtenden Fortbildungen (https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40218004, https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/gesundheitsundsozialberufe/Fortbildungspflicht_in_Gesundheitsberufen.html) für deine Ordinations-MitarbeiterInnen.


Diese Kurse verlangt keiner von dir :-), und doch halten wir sie für vernünftig, nein für essenziell - besonders wenn du einen Defi verfügbar, praktisch zur Hand hast. Lese dazu mehr in unserem Blog "Auf die Plätze, fertig - SCHOCK!".


Kinderbetreuungseinrichtungen, Elternvereine, Stillgruppen, Gemeinden und Vereine etc. haben die Möglichkeit, in einem Kindernotfallkurs die richtigen Maßnahmen zur Hilfeleistung bei Notfällen und Erkrankungen von Säuglingen und Kleinkindern zu erlernen. Dadurch können sie in solchen Situationen eigenverantwortlich und sicher Erste Hilfe leisten. Darüber hinaus werden Unfallverhütung und die verschiedenen Unfallursachen im Säuglings- und Kleinkindalter in diesem Kurs behandelt.


Erste Hilfe Material für Kinder
Pädagogische Fachkräfte, die eine Kindergartengruppe führen, haben pro Arbeitsjahr Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtausmaß von mindestens 16 Unterrichtseinheiten während der Dienstzeit verpflichtend zu absolvieren (§ 11 Abs. 2a Oö. KBB-DG) https://www.bildung-ooe.gv.at/dam/jcr:8e48f5e0-91e4-4d5a-be0e-ebe934ed47c7/Merkblatt%204%20-%20Dienstzeit%20f%C3%BCr%20Fortbildung%20(Stand%202022).pdf
Kursinhalte des 16-Stunden Grundkurses können mit dem Kindernotfallkurs kombiniert werden.

Erste-Hilfe am Arbeitsplatz - Wie viel und wie oft sollte Ihr Unternehmen MitarbeiterInnen für betriebsinterne Notfälle schulen?

Warum ist Erste-Hilfe-Leistung und Fortbildung am Arbeitsplatz so wichtig?

Weil der Arbeitsplatz häufig ein unerwarteter Ort für medizinische Notfälle ist. Sei es ein plötzlicher Herzstillstand, ein Unfall oder eine schwere Verletzung – gut geschulte MitarbeiterInnen können in solchen Situationen entscheidend handeln.

Zwar passieren die meisten Unfälle im eigenen Zuhause, doch am Arbeitsplatz sind diese oft schwerwiegender. Eine gut organisierte Rettungskette im Unternehmen hilft nicht nur, Leben zu retten, sondern sorgt auch dafür, unerwartete Ausfälle zu reduzieren. Außerdem ist das erworbene Wissen nicht nur im beruflichen Umfeld nützlich – es bereichert auch das private Leben Ihres Kollegiums und trägt so zu einer besseren Gesellschaft bei.

Übrigens: Die meisten Arbeitsunfälle passierten 2023 in Österreich beispielsweise im Bereich „Herstellung von Waren“ (18.098 Arbeitsunfälle), in der Baubranche (15.675 Arbeitsunfälle) und im Handel (13.318 Arbeitsunfälle). Quelle: Statistik Austria vom 19.06.2024, aufgerufen am 21.08.2024

Warum sind regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen erforderlich?

Die meisten Menschen absolvieren ihren ersten Erste-Hilfe-Kurs während der Führerscheinausbildung. Doch wie sicher würdest du dich fühlen, wenn du nach vielen Jahren ohne Wiederholung oder praktische Erfahrung plötzlich in einer Notfallsituation handeln müsstest?

Unser Wissen und die Techniken in der Ersten Hilfe entwickeln sich ständig weiter. So wurde beispielsweise die Methode der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) in den letzten Jahren an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Regelmäßige Auffrischungskurse sind daher entscheidend, um deine Kenntnisse zu aktualisieren, neue Methoden zu erlernen und praktische Übungen durchzuführen. So bist du im Ernstfall optimal vorbereitet und kannst selbstsicher und effektiv handeln.

Wie stellt man sicher, dass MitarbeiterInnen in Notfallsituationen ruhig und effektiv handeln können?

Hier kommen unsere Erste-Hilfe-Kurse und Defi-Schulungen ins Spiel. Betriebsangehörige, die in Erster Hilfe praxisnah geschult sind, fühlen sich nicht nur handlungsfähiger, sie tragen auch aktiv zur Sicherheit im Unternehmen und in der Gesellschaft bei.

Wenn zum Beispiel ein Kollege stürzt und bewusstlos liegen bleibt, wer ist dann in deinem Unternehmen in der Lage, richtig zu handeln? In der Regel wird in diesem Moment jene Person aktiv werden, die weiß, wie man die stabile Seitenlage ausführt und wie die Rettungskette aussieht. Die schnelle Handlungsfähigkeit und das Absetzen eines Notrufs kann entscheidend sein – und jeder ist dankbar, wenn professionelle Hilfe rasch eintrifft.

Bin ich als Unternehmer dazu verpflichtet, meine MitarbeiterInnen in Erster Hilfe zu schulen?

Auch hier gibt es eine eindeutige Antwort: JA! Es gelten die Vorschriften gemäß § 40 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung (BGBl. II Nr. 368/1998 idgF). Link zur Norm

Wie viele Arbeitskräfte müssen im Betrieb als ErsthelferInnen ausgebildet sein?

Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Anforderungen gibt. Die erforderliche Anzahl der im Betrieb tätigen Ersthelferinnen und Ersthelfer richtet sich in erster Linie nach der Größe der Belegschaft an den Arbeitsstätten oder auf den Baustellen.

Arbeitsstätten:
Anzahl der regelmäßig gleichzeitig Beschäftigten Anzahl der geforderten ErsthelferInnen
Bis zu 19 1 Person
20 bis 29 2 Personen
Je weitere 10 Zusätzlich je 1 Person

Büros oder vergleichbare Arbeitsstätten (geringe Unfallgefahren):
Anzahl der regelmäßig gleichzeitig Beschäftigten Anzahl der geforderten ErsthelferInnen
Bis zu 29 1 Person
20 bis 49 2 Personen
Je weitere 20 Zusätzlich je 1 Person

Baustellen:
Anzahl der regelmäßig gleichzeitig Beschäftigten Anzahl der geforderten ErsthelferInnen
Bis zu 19 1 Person
20 bis 29 2 Personen
Je weitere 10 Zusätzlich je 1 Person

Auch hier gelten die Vorschriften gemäß § 40 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung (BGBl. II Nr. 368/1998 idgF). Link zur Norm

Vorgeschriebene Intervalle:

  • Alle 4 Jahre einen 8-stündigen Auffrischungskurs
  • Alle 2 Jahre einen 4-stündigen Kurs
Gefüllter Erste-Hilfe-Koffer

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